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   VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04   

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VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04 (https://dejure.org/2004,12731)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.07.2004 - 18 K 1474/04 (https://dejure.org/2004,12731)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 18 K 1474/04 (https://dejure.org/2004,12731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. unterliegt im Streit um den Landesverfassungsschutzbericht 2001

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. wehrt sich gegen Landesverfassungsschutzbericht 2001

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 490/97

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch; Rechtsfolge; Beanstandungsrecht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Der jedenfalls gewohnheitsrechtlich anerkannte Anspruch (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.1999 - 21 A 490/97 -, NVwZ-RR 2000, 599 ff.) setzt einen rechtswidrigen Eingriff oder eine sonstige rechtswidrige Beeinträchtigung einer grundrechtlich oder einfach gesetzlich geschützten Rechtsposition voraus, ohne dass der Betroffene verpflichtet wäre, den Eingriff oder die Beeinträchtigung zu dulden.

    Tatsächliche Verfälschungen, insbesondere das Unterschieben nicht getaner Äußerungen, sind dabei auch dann unzulässig, wenn sie nicht rufschädigend wirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2000 - 3 B 100/99 -, NVwZ-RR 2000, 598; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.; Bamberger/Roth, BGB, 1. Aufl. 2003, Anhang zu § 823 RdNr. 44 f), so dass die vom Beklagten aufgeworfene Frage einer durch die beanstandeten Tatsachenbehauptungen entstandenen Rufschädigung keiner Entscheidung bedarf.

    36 Die vorliegend streitbefangenen Äußerungen des Beklagten enthalten ausschließlich Tatsachenbehauptungen, denn sie sind in ihrem Gehalt als etwas Geschehenes einer objektiven Klärung und damit dem Beweis zugänglich (vgl. BGH, Urteil vom 30.05.1974 - VI ZR 174/72 -, LM § 824 BGB Nr. 18 Bl. 1 m.w.N., Urteil vom 13.10.1964 - VI ZR 167/63 -, NJW 1965, 35 f, Urteil vom 20.05.1986 - VI ZR 242/85 -, NJW 1987, 1398 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.1999, a.a.O.).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Sie befreit das Gericht vom Verbot der Beweisantizipation (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.1994 - 1 StR 745/93 - BGHSt 40, 60 = NJW 1994, 1484).

    Dieser Aufwand und der Nachteil einer zeitlich nicht absehbaren Verfahrensverzögerung erscheint im Hinblick auf die insoweit geringe Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des Klägers und die erhebliche Minderung des Beweiswerts der zu erwartenden Aussage unverhältnismäßig (vgl. zu den Abwägungskriterien im Rahmen von § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Urteil vom 18.01.1994, a.a.O., und Urteil vom 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403; das BVerfG NJW 1997, 999> hat die BGH-Rspr. bestätigt).

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    32 Es ist allgemein anerkannt, dass gegenüber öffentlichen, in amtlicher Eigenschaft von Hoheitsträgern getätigten Äußerungen den Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zustehen kann, wobei offen bleiben kann, ob dieser sich dogmatisch unmittelbar aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 GG; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - 7 C 2/87 -, NJW 1989, 2272, und Beschluss vom 13.03.1991 - 7 B 99/90 -, NJW 1991, 1770) oder aus einfachem Recht in Form einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB (vgl. Laubinger, VerwArch. 1989, 261, 291 ff.) ergibt.

    Dieses Recht steht auch Personenvereinigungen mit ideeller Zielsetzung zu, wenn und soweit ihr sozialer Geltungsanspruch in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1989, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 16.05.2003 - 18 K 4179/02
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Mit seit dem 26.06.2003 rechtskräftigem Beschluss vom 16.05.2003 - 18 K 4179/02 - hat die Kammer den Antrag des Klägers, dem Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, die im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 2001 auf den Seiten 146 bis 157 (Druckversion) bzw. Seiten 115 bis 122 (Internetversion) enthaltenen, im Einzelnen bezeichneten Tatsachenfeststellungen weiterhin zu behaupten oder zu verbreiten, zurückgewiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 18 K 4179/02 und die in diesen Verfahren von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen verwiesen; Druck- und Internetversion des Verfassungsschutzberichts 2001 liegen dem Gericht ebenfalls vor.

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auch im Verwaltungsprozess entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschluss vom 27.03.2000 - 9 B 518.99 -, InfAuslR 2000, 412).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Damit ist aber weder der Beweis geführt, dass diese Äußerungen gar nicht gefallen sind, noch wären entsprechende Aussagen geeignet, die sich auf die glaubhaften Angaben des als Zeugen vom Hörensagen (sekundäres Beweismittel; vgl. BGH, Urteil vom 31.03.1989 - 2 StR 706/88 -, NJW 1989, 3291) vernommenen Beamten des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz gestützte Überzeugung der Kammer in relevanter Weise zu beeinflussen.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 2 BvR 1304/96

    Anrechnung ausländischer Auuslieferungshaft - Ladung eines Auslandszeugen -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Dieser Aufwand und der Nachteil einer zeitlich nicht absehbaren Verfahrensverzögerung erscheint im Hinblick auf die insoweit geringe Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des Klägers und die erhebliche Minderung des Beweiswerts der zu erwartenden Aussage unverhältnismäßig (vgl. zu den Abwägungskriterien im Rahmen von § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Urteil vom 18.01.1994, a.a.O., und Urteil vom 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403; das BVerfG NJW 1997, 999> hat die BGH-Rspr. bestätigt).
  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Dieser Aufwand und der Nachteil einer zeitlich nicht absehbaren Verfahrensverzögerung erscheint im Hinblick auf die insoweit geringe Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs des Klägers und die erhebliche Minderung des Beweiswerts der zu erwartenden Aussage unverhältnismäßig (vgl. zu den Abwägungskriterien im Rahmen von § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO BGH, Urteil vom 18.01.1994, a.a.O., und Urteil vom 25.04.2002 - 3 StR 506/01 -, NJW 2002, 2403; das BVerfG NJW 1997, 999> hat die BGH-Rspr. bestätigt).
  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    32 Es ist allgemein anerkannt, dass gegenüber öffentlichen, in amtlicher Eigenschaft von Hoheitsträgern getätigten Äußerungen den Betroffenen ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch zustehen kann, wobei offen bleiben kann, ob dieser sich dogmatisch unmittelbar aus einzelnen Freiheitsgrundrechten (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 GG; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.05.1989 - 7 C 2/87 -, NJW 1989, 2272, und Beschluss vom 13.03.1991 - 7 B 99/90 -, NJW 1991, 1770) oder aus einfachem Recht in Form einer analogen Anwendung der §§ 1004, 906 BGB (vgl. Laubinger, VerwArch. 1989, 261, 291 ff.) ergibt.
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04
    Schon aus diesem Grund kann der Kläger nicht mehr damit gehört werden, das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ( sog. "in-camera"-Verfahren) sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, weil nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.11.2003 - 20 F 13.03 - (DVBl. 2000, 254) vor Durchführung dieses Zwischenverfahrens regelmäßig durch Beweisbeschluss klargestellt werden müsse, welche Behördenakten entscheidungserheblich seien, was vorliegend indessen nicht geschehen sei.
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

  • BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85

    Abwehr rufschädigender Äußerungen

  • BVerwG, 01.02.1996 - 1 B 37.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Nichvorlage von Akten infolge Geheimhaltungsbedürftigkeit

  • BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83

    Südafrika-Politik der Bundesregierung - § 1004 BGB analog, 'Recht zum

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72

    Brüning-Memoiren I

  • BVerwG, 19.01.2000 - 3 B 100.99

    Diskriminierende Äußerungen von seiten der staatlichen Exekutive -

  • BGH, 13.10.1964 - VI ZR 167/63

    Lüftungsfirma

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1988 - 1 S 1233/86

    Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handels bei Aufklärung über Gefahren von

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2006 - 1 S 2321/05

    Aufnahme einer Organisation in Verfassungsschutzbericht; materielle Beweislast;

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2004 - 18 K 1474/04 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2004 - 18 K 1474/04 - zu ändern und dem Beklagten zu untersagen, zu behaupten oder zu verbreiten:.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2005 - 1 S 2278/04

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags

    Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2004 - 18 K 1474/04 - zugelassen, soweit die Klage auf Unterlassung der im Klageantrag unter a), c) und e) genannten Tatsachenbehauptungen abgewiesen worden ist.
  • VG Freiburg, 27.11.2023 - 6 K 1103/22

    Unterstützung der Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschland"; waffenrechtliche

    Darüber hinaus nimmt er eine wertende Beurteilung der gewonnenen Erkenntnisse vor (VG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2004 - 18 K 1474/04 - juris Rn. 35).
  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 11 K 2083/04

    Einbürgerung eines Türken trotz Ortsvorstandstätigkeit für Milli Görus;

    Zwar wurde nach den Terroranschlägen in den USA eine auf der Homepage des "IGMG Mannheim/Fatih-Moschee" noch am 25.08.2000 enthaltener Link zu "www.qoqaz.de" gelöscht, wo sich unter anderem ein die militärische Ausbildung jeglicher Art als islamische Verpflichtung mit Trainings-Anleitungen, unter anderem zum Umgang mit Handfeuerwaffen, propagierender Beitrag fand, "Wie kann ich für den Jihad trainieren?" (VG Stuttgart, Urt. v. 09.07.2004 - 18 K 1474/04 - ).
  • VG Karlsruhe, 01.02.2006 - 6 K 331/05

    Abschiebungskosten; Auslandszeuge; Beweisantizipation

    § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO bzw. der zugrunde liegende Rechtsgedanke ist im Verwaltungsprozess auch anwendbar (vgl. etwa für den Asylprozess: BVerwG, Beschl. v. 27.03.2000 - 9 B 518.99 -, InfAuslR 2000, 412; für den sonstigen Verwaltungsrechtsprozess: VG Stuttgart, Urt. v. 09.07.2004 - 18 K 1474/04 -, zitiert nach juris).
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